Wird mein Arbeitgeber informiert, wenn ich mein Guthaben in Anspruch nehme?

Bei der Bezuschussung von zertifizierten Präventionskursen durch den Arbeitgeber handelt es sich um eine Leistung i.S.d. § 3, 34 EStG (Steuerfreibetrag bis Euro 500,00 p.a.), für die möglicherweise Kosten für Steuern und Sozialversicherungen anfallen können, sofern der Steuerfreibetrag überstiegen wird. Sofern Sie Ihr Guthaben für derartige Angebote in Anspruch nehmen, wird Ihr Arbeitgeber über die Höhe der Guthaben-Inanspruchnahme informiert.