Grundsätzlich können alle Angebote bezuschusst werden, die gemäß § 20 SGB V von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert sind. Diese Angebote sind auf der Plattform mit dem Hinweis „Präventionsangebot“ gekennzeichnet. Das Guthaben wird automatisch verrechnet, sobald Sie ein Angebot buchen und bezahlen. Lediglich der Firmenzuschuss wird vom Guthaben abgezogen. Sie bezahlen immer nur den anfallenden Eigenanteil. Insofern Ihr Arbeitgeber zusätzlich auch nicht-§-20-SGB-V-zertifizierte Angebote bezuschusst, wird auch hier das verfügbare Guthaben verrechnet.