Kann das Guthaben ins nächste Jahr übertragen oder ein Restguthaben ausgezahlt werden?

Das Budget Ihres Arbeitgebers ist an das laufende Kalenderjahr gebunden und kann nicht in das Folgejahr übertragen oder ausgezahlt werden. Dies hat steuerliche Gründe. Was es bei der Buchung zum Jahresende zu berücksichtigen gibt, haben wir hier für Sie noch einmal zusammengefasst.